Orientierungsplan für Bildung und Erziehung

 

Die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit ist das übergreifende Ziel frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung. Dieser Auftrag des SGB VIII aus dem Jahre 1991 an die Kindertagesstätten wird im niedersächsischen Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder in den §§ 2 und 3 aufgegriffen und der eigene Bildungs- und Erziehungsauftrag ausdrücklich genannt.

 

Der Orientierungsplan wurde verfasst mit Blick auf die Drei bis Sechsjährigen. Grundsätzliche Ausführungen und der Kern der Bildungsziele gelten ebenso für die Arbeit mit unter Dreijährigen.

 

Der Orientierungsplan ist in einem lesbaren Umfang gehalten. Nur dann kann er auch viele Beteiligte rund um die Kindertagesstätte erreichen. Er soll und kann keine Fachliteratur ersetzen; auf detaillierte Vorschläge wurde bewusst verzichtet.

 

Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder

 


Orientierungsplan für die Bildung und Erziehung von Kindern unter 3 Jahren


Bei der Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern unter drei Jahren ist in besonderer Weise zu beachten, dass ein Kind seinen Bildungsbestrebungen am besten nachgehen kann, wenn seine Grundbedürfnisse erfüllt sind. Insbesondere bei sehr kleinen Kindern gehören neben körperlichem Wohlbefinden auch emotionale Sicherheit und Geborgenheit zu den unabdingbaren Voraussetzungen für ein erfolgreiches Lernen. Gleichzeitig müssen Fachkräfte aber auch Freiheiten geben und loslassen können. Wie es sprichwörtlich heißt: Kinder brauchen Wurzeln und Flügel! In diesem Sinne ergänzen die hier beschriebenen pädagogischen Grundlagen die Ausführungen des niedersächsischen Orientierungsplans “Zum Bidlungsverständnis – wie kleine Kinder lernen”

 

Orientierungsplan für Bildung und Erziehung für Kinder unter 3 Jahren

 

 

Handlungsempfehlungen Sprachbildung und Sprachförderung


Das Niedersächsische Kultusministerium, die kommunalen Spitzenverbände, die Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege, Kirchen und Elterninitiativen haben sich auf trägerübergreifende Handlungsempfehlungen für Sprachbildung und Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen verständigt. Sie wurden als Ergänzung zum „Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder” unterzeichnet. Mit der Unterzeichnung übernehmen Kultusministerium und Träger Verantwortung dafür, dass alle Kinder beim Erwerb der deutschen Sprache fachgerecht unterstützt werden.

 

Sprachbildung und Sprachförderung – Handreichungen zum Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder